Mit dem neuen Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wurde die Rechtslage für das Setzen von Cookies noch einmal verschärft. Diese Entscheidung hat auch Auswirkungen auf Webtrecking-Tools wie Google Analytics. Was bedeutet das jetzt ganz konkret für Webseitenbetreiber.

Die neue Rechtslage
Webtracking- und Marketing-Cookies dürfen in Zukunft nur noch mit Einwilligung gesetzt werden. Für den Seitenbetreiber bedeutet das, dass er umfassend über Webtrecking Aktivitäten auf seiner Seite informieren muss. Auch das Sammeln von Daten durch das Setzen von Cookies sind von dieser Regelung betroffen. Der Besucher muss der Cookie-Nutzung aktiv zugestimmt haben. Erst dann dürfen Cookies gesetzt werden. Ein einfaches "Ok" reicht hierbei allerdings nicht mehr aus: Die Einwilligung darf dem Seitenbesucher nicht vorausgefühlt präsentiert werden. Im einfachsten Fall muss der Nutzer ein Häkchen setzen und danach mit “OK” bestätigen. Somit werden also mindestens zwei Mausklicks notwendig, um eine Seite mit aktiviertem Webtracking zu nutzen.
Wie muss eine Einwilligung konkret aussehen?
Um ein rechtskonformes Cookie-Banner auf die Website zu setzen, müssen mehrere Vorgaben erfüllt sein:
1. Technische Aspekte
Die Zustimmung darf nicht vorausgefüllt sein. Der Benutzer muss das Häkchen neben dem Einwilligungstext aktiv setzen können. Weiter reicht es nicht aus, wenn man dem Nutzer lediglich eine Opt-Out-Möglichkeit anbietet. Bevor ihr diese Einwilligung nicht eingeholt habt, darf kein betroffenes Cookie gesetzt werden und kein Webtrecking durchgeführt werden.
2. Inhaltliche Aspekte
Auch hier sind konkrete Angaben gefragt. Jeder Besucher muss informiert werden, welche Art Cookies gesetzt wurden, wer Zugriff auf die gespeicherten Daten hat und wofür das Tracking genutzt wird. Hier reicht es nicht aus, wenn ihr lediglich die Beschreibung "Webanalyse" verwendet. Die Erklärung muss darüber hinaus von jedem Besucher leicht zu verstehen sein. . Auch müsst ihr eindeutig den Vorgang der Datenverarbeitung beschreiben. Auch wenn ihr Daten an Dritte übertragt, müsst ihr das angeben und diese ebenfalls namentlich benennen. Wenn die Dritten die Daten weiterverarbeiten, dann muss auch das angegeben werden.
Der Besucher muss die Möglichkeit erhalten die Einwilligung abzulehnen und die Seite trotzdem normal nutzen können. Einwilligung und Verweigerung müssen vergleichbar einfach auswählbar sein.
Sind alle Arten von Cookies betroffen?
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs betrifft alle Marketing-Cookies. Das bedeutet das alle Cookies betroffen sind, die den Nutzer potentiell über mehrere Domains bzw. Websites hinweg analysieren. Also trifft das auch bei Google Analytics, Social Media Plugins (Facebook etc.) oder Werbenetzwerke.
Cookies, die für den wesentlichen Ablauf der Website unverzichtbar sind, wie zum Beispiel im Warenkorb abgelegte Waren, dürften hingegen auch in Zukunft ohne Einwilligung gesetzt werden dürfen.
Datenschutzerklärung
Die komplette Datenübertragung sollte in der Datenschutzerklärung enthalten sein. Auch ein nachträgliches Opt-out sollte in der Datenschutzerklärung zu finden sein. Auch solltet ihr dem Nutzer mitteilen wie er Cookies auch nachträglich löschen kann.
Google Analytics ohne Einwilligung kann abgemahnt werden
Auf vielen Websites wird Google Analytics wie selbstverständlich eingesetzt. Nutzerdaten sollen hier getrackt werden. Dafür muss unbedingt eine ausdrückliche Einwilligung durch den Nutzer eingeholt werden.
Google selbst weist in den AGB darauf hin, dass der Websitebetreiber „dazu verpflichtet ist […] sicherzustellen, dass ein Besucher transparente, umfassende Informationen über das Speichern von und das Zugreifen auf Cookies […]“ erhält und dazu seine Einwilligung geben muss.
Webtracking ohne die Einwilligung der Benutzer kann zu einer Abmahnung führen. Auch ein Bußgeld durch die Landesbeauftragten für Datenschutz ist möglich, da diese sich schon jetzt auf das aktuelle EuGH-Urteil berufen können.
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Über den Autor:
Stefan Rochow arbeitet seit zwölf Jahren als freier Journalist und ist hier vor allem als Unternehmensjournalist im Online-Bereich tätig. Als Experte für Content- und Digital-Marketing berät und unterstützt er Unternehmen bei der Entwicklung von Online-Strategien.
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