Die Corona-Krise macht auch vor dem Onlinehandel nicht halt. Kamen anfänglich nur Waren aus China nicht an, hat sich das Problem inzwischen erheblich ausgeweitet. Länder haben ihre Grenzen dicht gemacht und leere Lager und Lieferschwierigkeiten sind vorprogrammiert. Online-Händler möchten sich daher in der Krise absichern. Im Artikel zeige wir Euch wie ihr das machen könnt.

Kontaktsperre, Mindestabstand, Zwangsschließungen - das Coronavirus hat Deutschland und große Teile der Welt fest im Griff. Sowohl das öffentliche Leben als auch große Teile der Wirtschaft sind massiv eingeschränkt. Speziell stationäre Händler, Gastronomen und weitere Unternehmen fürchten durch Corona um ihre Existenz. Mitarbeiter sind in Kurzarbeit, Lieferketten stocken, Kunden sind verunsichert. Die Krise wird immer deutlicher. Wohl dem, der sein Geschäft ausschließlich oder zumindest teilweise auf den Online Handel ausgerichtet hat. Zwar sind auch hier inzwischen Umsatzrückgänge auch bei Branchenplatzhirschen wie Zalando zu spüren. Aber das Geschäft im Internet ist zumindest weiter möglich. In Posts auf Facebook oder Twitter zeigt sich aber auch eine gewisse Unsicherheit. Corona ist überall Thema. Niemand möchte jetzt etwas falsch machen - die Kunden sollen keinesfalls verprellt werden. Gerade rechtliche Themen und Fragen rund um das eigene Angebot sind brandaktuell. Wir schauen daher heute auf genau die brennenden Fragen und zeigen Euch Wege aus der Unsicherheit.
Für alle, die wenig Zeit haben, hier kurz das Wesentliche:
- Bietet nur an, was ihr liefern könnt und verhindert so Schadenersatz!
- Passt Euer Online Marketing an Nachfrage und Bedürfnisse an!
- Konkrete Corona AGB sind nicht erforderlich! Anpassungen zur Absicherung aber sind sinnvoll.
Diese vier Hinweise sind die Kurzfassungen der wichtigsten Antworten auf momentane zentrale Fragen der Online Händler in der Corona Krise. Schauen wir also noch einmal etwas genauer hin:
Frage 1: Wie kann ich Schadenersatzansprüche wegen Corona vermeiden?
Um im Online Handel Probleme mit Schadenersatz zu vermeiden, gilt es gerade jetzt, das eigene Angebot genau im Blick zu haben. Denn, gerade wenn Ihr Produkte Dritter verkauft, solltet Ihr nur das anbieten, was Ihr auch wirklich liefern könnt. Vor allem durch die globale Krise rund um das Coronavirus stocken sowohl Produktionen als auch Lieferketten und Logistik. Solange die Lieferung klappt, ist alles kein Problem. Funktioniert das aber nicht, und hat der Kunde eventuell per Vorkasse bezahlt, müsst Ihr das Geld zurückgeben. Der Vertrag ist aufgelöst.
Habt Ihr aber Produkte angeboten, die ihr mit Gewissheit nicht liefern konntet, macht Ihr euch zusätzlich schadenersatzpflichtig. Denn beim Online Shopping haben die Kunden in Deutschland Anspruch auf Schadenersatz. Zumindest dann, wenn der Online Händler die Nicht-Lieferung der Ware zu vertreten hat. Und dazu gehört auch, wenn Ihr bei Vertragsabschluss wusstet, dass Ihr gar nicht liefern könnt. Wollt Ihr diese Problematik vermeiden, solltet Ihr alle Produkte aus Eurem Online Shop nehmen, die ihr mit (ziemlicher) Gewissheit nicht verfügbar habt.
- Bietet also wirklich nur das an, was ihr mit ziemlicher Sicherheit auch wirklich liefern könnt. Ihr verhindert so Schadenersatz und einen Vertrauensverlust bei Euren Kunden!
Frage 2: Muss ich mein Online Marketing wegen Corona verändern?
Das richtige Online Marketing ist aktuell aber vor allem mehr denn je mit einer ehrlichen Kommunikation zwischen Euch und Euren Kunden verbunden. Informiert sie über Entwicklungen rund um Euer Angebot. Wenn Ihr gewohnte Produkte aus dem Angebot nehmen müsst, kommuniziert es offen. Wenn ihr Lieferprobleme o.ä. bemerkt, sprecht Eure Kunden persönlich an - haltet Kontakt zu ihnen. Auch kann es durchaus sein, dass Ihr Produkte anbietet, die speziell in dieser Zeit verstärkt nachgefragt werden. Dann gilt es jetzt der Kundschaft zu zeigen, dass sie konkret bei Euch fündig wird. Gerade jetzt lohnt also der Blick, ob Ihr konkret in dieser Zeit der Corona Krise die richtigen Produkte und Dienstleistungen kommuniziert.
Es gilt also speziell jetzt, in Euren Blogs und auf Euren Social-Media-Kanälen konkret und ehrlich die Interessen Eurer Kunden zu bedienen. (Das sollte ansonsten aber auch Euer Credo sein.) Der passende Inhalt und die richtige Tonalität sind dabei ganz wichtig. Informiert Eure Community über Newsletter, Facebook, Instagramm, Twitter oder auf anderen Kanälen regelmäßig über Entwicklungen. Haltet sie auf dem Laufenden und baut so das Vertrauen in Euch aus. Und natürlich solltet Ihr jetzt auch die Budgets Eurer Marketingmaßnahmen optimieren. Als Online Marketing Experten sind wir bei alledem natürlich als zuverlässiger Partner an Eurer Seite.
- Passt Euer Online Marketing an Nachfrage und Bedürfnisse an! So baut Ihr bestehendes Vertrauen aus und schafft auch neues.
Frage 3: Muss ich wegen des Coronavirus spezielle AGB erstellen?
Als erfahrene Onlinehändler wisst Ihr bestimmt, dass Euch grundsätzlich kein Gesetz vorschreibt, für Euren Online Shop AGB zu erstellen. Andererseits gibt es so manche Pflichten, die auch oder gerade für Onlinehändler gelten. Ihr müsst die Verbraucher zum Beispiel über Zahlungsarten, Versandkosten und das Zustandekommen des Vertrages informieren. Daher sind Allgemeine Geschäftsbedingungen schon vorteilhaft. Und die Verbraucher sehen darin durchaus auch ein Zeichen von Seriosität.
Nun fürchten viele aktuell, dass sie wegen plötzlicher Lieferprobleme die Ware nicht an die Verbraucher ausliefern können. Der Container aus China steht zum Beispiel irgendwo in einem Hafen. Ob und vor allem wann er in Deutschland eintrifft ist aber ungewiss. Und auch hier ist die Logistik dann mit Fragezeichen versehen. Daher wollen einige Onlinehändler spezielle Corona Klauseln in ihre Geschäftsbedingungen einbauen. Dies ist aber nicht erforderlich. Denn laut BGB § 275 seid Ihr als Onlinehändler von der Pflicht zur Vertragserfüllung befreit. Zumindest dann, wenn ihr die Leistung gar nicht oder nur unter einem unvertretbaren Aufwand erbringen könnt.
Was Ihr aber machen könnt, ist das Einfügen eines s.g. Rechtsvorbehaltes in Eure Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So ließen sich verbindliche Regelungen für Lieferschwierigkeiten ohne die beschriebene Unmöglichkeit treffen. Allerdings sind entsprechende Klauseln nur in einem sehr engen rechtlichen Rahmen zulässig. Wir empfehlen Euch deshalb, derartige Klauseln von einem Rechtsanwalt entwickeln zu lassen. Sicher ist sicher.
- Das Aufstellen konkreter "Coronaklauseln" ist also nicht erforderlich! Anpassungen zu Eurer Absicherung aber sind sinnvoll. Aber auch hierbei kommt es immer auf eine gute Kommunikation mit den Verbrauchern an!
Fazit: Das Vertrauen Eurer Kunden ist jetzt das höchste Gut!
Ihr seht, selbst die rechtlichen Fragen enden letztendlich in einer offenen, ehrlichen und bedarfsgerechten Kommunikation mit Euren Kunden. Gerade deshalb ist in dieser Zeit der Corona Krise im Online Handel ein professionelles Online Marketing erforderlich. Jetzt kommt es nämlich darauf an, die Verbraucher zum richtigen mit den richtigen Inhalten auf dem richtigen Weg zu erreichen. Hierbei spielen natürlich Social Media Kanäle (z.B. Facebook, Twitter, Instagram) aber auch andere Kommunikationswege eine ganz wichtige Rolle. Allein ist das nur schwer zu machen. Aber dafür gibt es Online Marketing Experten. Wir sind für Euch da.


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