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Warum wir bei Mahnkunden in Zukunft Vorkasse verlangen

Bei jedem Unternehmen kann es einmal zu kurzfristigen finanziellen Engpässen kommen. Natürlich ist es auch völlig normal, dass man einmal vergisst eine Rechnung fristgemäß zu überweisen. Passiert das jedoch regelmäßig, dann kann es für die ROCHOW Medienagentur zu erheblichen Forderungsausfällen kommen. In diesem Blogbeitrag möchten wir erklären, warum wir bei wiederholtem Zahlungsverzug in Zukunft auf die Zahlung per Vorkasse bestehen werden. 

Mahnungen und dem Hinterherlaufen von Geld kann für Unternehmen einen großen Aufwand bedeuten. Aufwand, den wir gerne in die Arbeit mit unseren Kunden und für neue Projekte investieren möchten. Spätestens, wenn bei zwei aufeinander folgenden Rechnungen stets einmal, oder zweimal gemahnt werden muss, dann kann dieses inakzeptable Zahlungsverhalten unsere Agentur selber in Insolvenzgefahr bringen. Grund ist die Insolvenzordnung (InsO).

 

Insolvenzordnung macht uns zu Kreditgebern

Wenn ein Kunde immer wieder nicht pünktlich zahlt und wir immer wieder mahnen müssen, kann es bei einer Insolvenz unseres Kunden zu einer unangenehmen Situation kommen. Wir werden dann vom Insolvenzverwalter wie Kreditgeber behandelt. Banken und Kreditinstitute kennen das aus ihrem Tagesgeschäft heraus sehr gut: Aus der Insolvenzordnung heraus werden plötzlich selbst ordnungsgemäß bezahlte Rechnungen aus der Vergangenheit zurückgefordert. Der Gesetzgeber hat es so eingerichtet, dass in einem Insolvenzverfahren die Insolvenzmasse wieder eingefordert wird. Kommen plötzlich hohe Forderungen des Insolvenzverwalters auf uns zu, dann kann uns das plötzlich selbst in eine finanzielle Schieflage bringen. 

 

Umgang mit Mahnkunden hinterfragen

Aufgrund der oben genannten Tatsache, haben wir unseren Umgang mit ständigen "Mahnkunden" hinterfragt. Folgende Abläufe gelten ab sofort für alle Kunden der ROCHOW Medienagentur:

 

  • Rechnung wird per Mail verschickt
  • 14 Tage nach der Zahlungsfrist wird eine 1. Mahnung geschickt
  • 14 Tage nach der 1. Mahnung wird die 2. Mahnung verschickt (zzgl. Zinsberechnung laut HGB und 40,00 EUR Mahnpauschale lt. Gesetz)
  • nach weiteren 14 Tagen wird die Geschäftsbeziehung beendet.
  • Abtretung der Forderung an ein Inkasso-Unternehmen
  • Wurde ein Kunde bei zwei aufeinanderfolgenden Rechnungen jeweils zwei Mal angemahnt, werden wir in Zukunft nur noch gegen Vorkasse arbeiten. 
  • Wenn fünf aufeinander folgende Vorkasse-Rechnungen tadellos zeitnahe gezahlt werden, bieten wir dem Kunden wieder unsere Dienstleistung gegen offene Rechnung an. 

Vorkasse-Zahlungen sind der einzige Weg, um im Notfall zu beweisen, dass der Kunde ja zahlungsfähig und liquide ist.

 

 Wir hoffen, dass dieser Blogeintrag gut verständlich aufzeigt, warum wir uns als Unternehmen nicht erlauben können, weiterhin dauerhafte „Mahnungskunden“ mit dem Samthandschuh zu behandeln und warum wir notfalls auf deren unsichere Umsätze konsequent verzichten werden. Das Mahnwesen produziert leider unnötige Kosten und Ärger, die Kosten müssen am Ende auch alle ordentlich arbeitenden Kunden zahlen, falls wir dadurch unsere Preise erhöhen müssen oder Leistungen streichen werden. Das wollen wir verhindern. Entsprechend handeln wir nun und bitten an dieser Stelle um allgemeines Verständnis.

Reden Sie mit uns und wir finden eine Lösung

Natürlich haben wir Verständnis wenn Unternehmen plötzlich vor unvorhergesehenen Zahlungen stehen. Auch uns ist es schon mal passiert, dass es zu Forderungen kam. die uns unvorbereitet trafen. Nur müssen wir in so einem Fall miteinander sprechen. Rede daher mit uns! Wenn Du früh auf uns zukommst, können wir gerne ein längeres Zahlungsziel vereinbaren. Gerne richten wir auch eine Rechnung im Nachgang auf ein längeres Zahlungsziel ein. Du kommst dann nicht in Zahlungsverzug und es entstehen keine zusätzlichen Mahnkosten. 

 

 

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